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Alkohol und Kriminalität
Das Gesetz hat viel über Alkohol zu sagen und ist sehr komplex. Diese Seiten geben nur einen Überblick: wollen Sie mehr wissen, so können Sie auf der Link-Seite Websites mit detaillierteren Informationen finden.
Das Gesetz macht es sich zur Aufgabe, Leute und die Gesellschaft - ganz besonders Kinder und junge Leute unter 18 Jahren - vor den schlechten Wirkungen des Alkohols zu schützen. Dazu gehört auch das Verbot, Alkohol außerhalb von 'konzessionierten Geschäften' zu verkaufen. Dies sind z.B. Lokale, Klubs, Supermärkte, Wein- und Spirituosenhandlungen und andere Läden, die eine Lizenz für den Verkauf von Alkohol während der 'Ausschankzeiten' halten.
Das Gesetz kontrolliert auch, wer Alkohol kaufen und trinken kann, sowie wann und wo das geschehen darf. (Für 'amtlich eingetragene Klubs' gelten geringfügig andere Bestimmungen. Nicht alle Klubs sind amtlich eingetragen. Normalerweise sind Golf-Klubs und Gesellschafts-Klubs eingetragen, manche sind 'konzessioniert'. Verkauf und Ausschank von Alkohol in 'amtlich eingetragenen Klubs' wird durch die Klubregeln reguliert).
Die Alkohol-Gesetze sind in Abhängigkeit des Alters anwendbar, die Hauptpunkte für Personen unter 18 Jahren sind -
Sobald Sie 18 sind, treffen dieser Einschränkungen nicht mehr zu, außer der bezüglich des Kaufes von Alkohol für Minderjährige. Dennoch gibt es auch dann Einschränkungen für den Umgang mit Alkohol. Hier sind die wichtigsten:
Es ist illegal:-
"Körperlich unfähig aufgrund von Trunkenheit" bedeutet, dass Sie zu betrunken sind um stehen oder gehen zu können, bzw. sich nicht bewusst sind, was Sie tun und nicht verstehen, was man Ihnen sagt. 'Betrunken öffentliches Ärgernis zu erregen' kann auch Rufen und Fluchen beinhalten, weiterhin die Bedrohung von anderen Personen und die Beschädigung fremden Eigentums.
Wenn Sie betrunken sind, kann Ihnen der Zutritt zu konzessionierten Geschäften verweigert werden oder Sie können zum Verlassen des Geschäftes aufgefordert werden. Wenn Sie wegen einer Straftat in konzessionierten Geschäften im Tathergang mit Gewalttätigkeit verurteilt werden, so kann Ihnen das weitere Betreten solcher Geschäfte untersagt werden.
Werden Sie wegen körperlicher Unfähigkeit aufgrund von Trunkenheit festgenommen, so werden Sie zu einer Polizeiwache gebracht und dort behalten, bis Sie nüchtern sind, vorausgesetzt, Sie haben keine Vorstrafen und haben kein öffentliches Ärgernis erregt. Das bedeutet eine Nacht in der Zelle mit halb-stündlichem Wecken um sich zu vergewissern, dass Sie in Ordnung sind.
Bei einer Festnahme wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses aufgrund von Trunkenheit werden Sie ebenfalls zu einer Polizeiwache gebracht, allerdings erscheinen Sie am nächsten Tag zumeist vor Gericht. Wenn schuldig befunden, werden Sie wahrscheinlich zu einer Geldstrafe verurteilt werden.
Falls Sie im Zustand der Trunkenheit andere Straftaten begangen haben, z.B. Bedrohung, tätlicher Angriff oder strafbare Sachbeschädigung, so werden Sie für gwöhnlich wegen dieser auch angezeigt werden.
Stellen Sie ein permanentes Ärgernis für andere Leute -einschließlich Nachbarn- dar, können die Gerichte einen Beschluss wegen asozialen Verhaltens gegen Sie erlassen, der Sie davon abhalten soll, bestimmte Orte aufzusuchen oder bestimmte Verhaltensweisen an den Tag zu legen. Verhalten Sie sich nicht dem Beschluss entsprechend, so kann das Gericht ziemlich schwerwiegende Strafen auferlegen.