Kent Drug and Alcohol Action Team

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Drogen und das Gesetz

Laut Gesetz sind einige Drogen 'kontrolliert'. 'Besitz' von und 'Handel' mit kontrollierten Drogen sind Straftaten.

'Besitz' bedeutet einfach, dass Sie kontrollierte Drogen in Ihrem Besitz haben, vielleicht in Ihren Hosen-Taschen oder Ihrer Tasche, in Ihrem Auto oder daheim. Die Polizei kann Sie anhalten, festhalten und durchsuchen wenn hinreichender Verdacht besteht, dass Sie in Besitz von kontrollierten Drogen sind.

Der Handel (oder 'Dealen') bedeutet, dass illegale Drogen an andere Personen abgegeben oder verkauft werden. Wenn Ihnen also jemand Drogen verkauft -z.B. vor einem Nacht-Club- so spricht man vom 'Handel'. Aber es sind nicht nur Nachtlokal- oder Straßenhändler, die 'handeln'. Wenn Sie anderen Leuten Drogen geben, oder wenn Sie Drogen kaufen und dann sie gemeinsam mit Freunden konsumieren, dann liefern Sie, selbst wenn Ihre Freunde Sie nicht für ihren Anteil bezahlen. Die 'Absicht zu liefern' ist ebenfalls eine Straftat, wenn Sie z.B. mit einer großen Menge Drogen zu einem Nachtlokal gehen würden, so könnten Sie sowohl wegen der 'Absicht zu liefern' als auch für den Besitz angeklagt werden, selbst wenn Sie tatsächlich gar keine Drogen verkauft haben.

Einige kontrollierte Drogen werden 'Drogen der Klasse A' genannt, andere 'Klasse B' oder 'Klasse C'.

Klasse A: Dazu gehören die 'harten' Drogen wie Heroin, Kokain, Crack, LSD und Ecstasy. Zur Klasse A werden auch alle Drogen der Klasse B gezählt, sofern sie für Spritzen aufbereitet wurden.

Klasse B: Die Hauptdroge der Klasse B ist Cannabis (Haschisch), aber auch Amphetamine (Speed) gehören dazu.

Klasse C: Dazu gehören weniger starke Drogen z.B. anabolische Steroide.